Dienstleistungen A-Z

Hier finden Sie eine Übersicht der besonders häufig angefragten Dienstleistungen des Bürgerbüros. Bei Fragen zu weiteren Anliegen oder Details können Sie sich an Frau Herta Klinger und Herr Albert Behrens wenden.

Eheschließung

Eine Eheschließung muss vor der Hochzeit beim Standesamt angemeldet sein. Dies geschieht bei der Behörde, an der einer der beiden Eheleute den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Ehe selbst kann nach erfolgter Anmeldung jedoch an jedem anderen Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Eine kirchliche Hochzeit ist darüber hinaus unabhängig von der standesamtlichen Eheschließung.

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung

Grundsätzlich werden folgende Unterlagen der Eheleute benötigt:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigung
  • Abstammungsnachweis in Form eines aktuellen Auszugs aus dem Geburtenbuch

Ist einer der beiden Ehepartner eingebürgert worden, wird zusätzlich eine Einbürgerungsurkunde als Nachweis benötigt.

War einer der Ehepartner bereits verheiratet, muss zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk der letzten Ehe vorgelegt werden.

Ist einer der Ehepartner nicht in Kelverath gemeldet, wird zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde benötigt.

Besitzt keiner der Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft, ist zwecks individueller Beratung ein persönlicher Termin beim Standesamt notwendig.

Für Sonderfälle (z.B. wenn einer der Ehepartner minderjährig ist) wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Standesamt an Frau Elena Erdmann.

Führerschein

Die Ausstellung des Führerscheins wird für die Einwohner Kelveraths vom Kreis Kleve übernommen. In der Regel können entsprechende Anträge jedoch im Bürgerbüro der Gemeinde gestellt werden. Sie werde anschließend zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Zu den Anträgen, die im Bürgerbüro in Kelverath einbereicht werden können, zählen:

  • Führerschein für begleitetes Fahren ab 17
  • Berufskraftfahrerqualifikation/Fahrerqualifizierungsnachweis
  • Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung
  • Führerschein für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
  • Führerschein für Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
  • Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
  • Umtausch/Pflichtumtausch des Führerscheins
  • Verlängerung der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen

Auf der Website des Kreises Kleve finden Sie alle weiteren Informationen wie die jeweils benötigten Unterlagen, die Gebühren und Antragsformulare, etc.).

Führungszeugnis

Sie können ein privates oder ein behördliches Führungszeugnis beantragen. Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Der Antrag kann von Personen ab 14 Jahren persönlich oder durch einen Bevollmächtigten im Bürgerservice bei Herrn Albert Behrens oder Frau Herta Klinger eingereicht werden. Die anfallende Gebühr beträgt 13 Euro.

Benötigt werden folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angabe des Geburtsnamens der Mutter
  • Angabe des Verwendungszwecks für das Führungszeugnis.

Fundsachen

Im Gemeindegebiet gefundene Wertgegenstände sind grundsätzlich den Eigentümern zurückzuführen. Ist Ihnen der Eigentümer einer Fundsache unbekannt, geben Sie den Wertgegenstand bitte im Bürgerbüro ab. Eine Ausnahme stellen lediglich Tiere dar, hierfür melden Sie sich bitte im Sachgebiet 2.2 Öffentliche Ordnung bei Frau Patrizia Beckmann oder Herrn Eduard Franke.

Geburtsurkunde

Sie erhalten Ihre Geburtsurkunde im Standesamt Kelverath, sofern Sie bzw. Ihre Eltern zum Zeitpunkt der Geburt in Kelverath gemeldet waren. Zur Verwendung im Ausland kann eine internationale Geburtsurkunde in mehrsprachiger Ausführung erstellt werden.
Geburtsurkunden können auch von Verwandten in direkter Abstammung und/oder rechtlichem Interesse (z.B. im Zuge nach Nachlassregelung) beantragt werden.
Die Kosten belaufen sich auf 10 Euro für die erste Geburtsurkunde und 5 Euro für jede weitere.

Gewerbeanmeldung

Die Gemeinde Kelverath erfasst alle aktiven Gewerbebetriebe in einer Gewerbekartei. Gemäß der Gewerbeordnung NRW § 14 sind Gewerbetreibende dabei verpflichtet, ihr Gewerbe anzumelden und über Änderungen zu informiren.

Das betrifft insbesondere:

  • die Aufnahme eines Gewerbebetriebs
  • die Verlegung des Gewerbes innerhalb des Gemeindegebiets
  • die Aufnahme zusätzlicher oder den Wechsel der Waren oder Leistungen, die nicht üblicherweise von der angemeldeten Geschäftsart abgedeckt sind
  • die Aufgabe des Gewerbes

Auch Namens- und Adressänderungen des Gewerbes oder seiner vertretungsberechtigten Personen bzw. Wechsel in der Geschäftsführung sollen möglichst zeitnah formlos dem Sachgebiet 2.2 Öffentliche Ordnung an Frau Patrizia Beckmann oder Herrn Eduard Franke mitgeteilt werden.

Das Gewerbeamt Kelverath übernimmt bei allen Vorgängen die Benachrichtigung weiterer zuständiger Behörden, wie z. B. Finanzamt, Steueramt, Kammer, Berufsgenossenschaft, etc.

Personalausweis

Für die Beantragung eines Personalausweises werden folgende Dokumente benötigt:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass, sofern vorhanden
  • bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde
  • Biometries Lichtbild in Frontalaufnahme
  • für Personen unter 16 Jahren:
    Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

Beantragung
Personen ab 16 Jahren sind auch ohne Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten antragsberechtigt. Kinder zwischen 12 und 16 Jahren können mit Zustimmung beider Elternteile einen Personalausweis ohne Online-Funktionen beantragen. Dafür ist das persönliche Erscheinen in Begleitung mindestens eines Elternteils erforderlich.

Gültigkeit
Personalausweise sind in der Regel zehn Jahre gültig, lediglich für Personen unter 24 Jahren gilt eine reduzierte Gültigkeitsdauer von sechs Jahren.
Vorläufige Personalausweise sind höchstens drei Monate gültig.

Gebühren
Die Koste für vorläufige Personalausweise betragen 10 Euro. Reguläre Personalausweise kosten 22,80 Euro für Personen bis 24 Jahren, ab 24 Jahren werden 37 Euro erhoben. Zusätzliche Gebühren in Höhe von jeweils 6 Euro gelten für das Entsperren bzw. die nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion sowie die Änderung der PIN.

Straßen-Sondernutzung

Für die Nutzung öffentlicher Flächen (Straßen, Wege und Plätze, Fußwege, Radwege und Grünstreifen) über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Genehmigung erforderlich. Das betrifft zum Beispiel das Aufstellen von Container auf öffentlicher Fläche, die Einrichtung von Baustellen, die Lagerung von Baustoffen oder den Aufbau von Infoständen.

Der Antrag auf Sondernutzung muss mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Nutzung beim Ordnungsamt gestellt werden. Dort können Sie auch vorab die Gebühr für die beantragte Sondernutzung erfragen. Für weitere Informationen und zur Einreichung des Antrags wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet 2.2 Öffentliche Ordnung an Frau Patrizia Beckmann oder Herrn Eduard Franke. Wegen etwaiger straßenbaurechtlicher und technischer Belange wird zusätzlich das Sachgebiet 3.2 einbezogen und erstellt bei Bedarf ein Baugenehmigung.

Werbeanlagen

Das Aufstellen einer Werbeanlage erfolgt grundsätzlich nach einer individuellen Prüfung des Antrags. Voraussetzungen für einen positiven Bescheid sind u.a., dass keine Orts- und Verkehrsschilder verdeckt werden und weder öffentliche Sicherheit noch Ordnung beeinträchtigt werden. Ihren Antrag richten Sie bitte an das Sachgebiet 2.2 Öffentliche Ordnung an Frau Patrizia Beckmann oder Herrn Eduard Franke.

Unter Umständen wird je nach Größe oder Konstruktion eine Baugenehmigung benötigt. In diesem Fall wird zusätzlich automatisch das Sachgebiet 3.2 einbezogen.

Wohnsitzanmeldung

Wenn Sie in eine neue Wohnung in unsere Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos und dient dazu, dass Sie von den verschiedenen Ämtern und Institutionen der Gemeinde erreicht werden können.

Für die Anmeldung benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung der bisherigen Gemeinde, falls vorhanden)
    • für Kinder: Ausweis falls vorhanden, ansonsten Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Eheurkunde; bei Unverheirateten: Geburtsurkunde
  • Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter oder Eigentümer der Wohnung)
  • ggf. eine Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen können

Ihre bisherige Gemeine, falls vorhanden, wird automatisch über Ihren Wegzug informiert.
Bitte beachten Sie, dass ein Nichteinhalten der Meldefrist gemäß Bundesmeldegesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet werden kann.