Steuern und Abgaben

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten aktuellen Gebühren und Steuern in Kelverath. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet 1.7 Steuern und Abgaben bei Frau Janine Reiß oder Herr Alwin Grundmann.

Abwasser

1. Kanalisierte Grundstücke und abflusslose Gruben

Schmutzwasser2,50 € pro m³
Abwasser aus abflusslosen Gruben9,50 € pro m³

Die Berechnung der Schmutzwassergebühren erfolgt jeweils auf Basis des individuellen Frischwasserverbrauchs des Vorjahres. Bei neu angeschlossenen Gebäuden bzw. Grundstücken wird ein Verbrauch ab dem 1. des Monats des Bezugs bzw. der Inbetriebnahme mit 4 Kubikmeter pro gemeldeter Person berechnet.

2. Regenwasser

Die Berechnung der Regenwassergebühren erfolgt auf Basis der bebauten bzw. befestigen Grundstücksfläche. Die aktuelle Gebühr beträgt 0,95 € pro Quadratmeter.

Bei neu angelegten Regenwasserkanälen erfolgt die Berechnung ab dem 1. des Monats nach erfolgter betriebsfertiger Herstellung.

3. Kleinkläranlagen

Die Abfuhr von Abwasser aus Kleinkläranlagen wird aktuell auf Basis der Grundgebühr von 39,00 € pro Kubikmeter Klärschlamm berechnet. Die Erstellung eines Gebührenbescheids erfolgt jeweils nach Abfuhr.

Grundsteuer

1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlichen Besitz)

Die Grundsteuer A wird für das Jahr 2023 mit einem Hebesatz in Höhe von 204 % (201 %) auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag erhoben.

2. Grundsteuer B (für alle sonstigen bebauten und unbebauten Grundstücke)

Die Grundsteuer B wird für das Jahr 2023 mit einem Hebesatz in Höhe von 250 % (247 %) auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag erhoben.

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer (§ 9 Grundsteuergesetz). Sie entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer gemäß der aktuellen Verhältnisse festzusetzen ist.
Bei einem Eigentumswechsel ist der bisherig Eigentümer so lange für die Zahlung der Grundsteuer verantwortlich, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer umgeschrieben hat (Zurechnungsfortschreibung).

Müllentsorgung

Die Jahresgebühren für die Müllentsorgung für Restmüll hängt von der Größe der gewählten Müllbehälter ab:

BehälterLeerung
wöchentlich
Leerung
14-täglich
120 l (Mülltonne klein)250,00 €140,00 €
240 l (Mülltonne groß)475,00 €250,00 €
1.110 l (Container)1.100,00 €600,00 €

Zusätzliche Müllentsorgung über den üblichen Rahmen hinaus ist beim Recyclinghof Kelverath möglich. Eine An- oder Abmeldung sowie ein Tausch von Müllbehältern ist beim Recyclinghof oder im Bürgerservice möglich, die jeweils das Sachgebiet 1.6 Finanzen informieren. Von dort erhalten Sie Ihren (neuen) Gebührenbescheid.

Straßenreinigung

Die Jahresgebühren für die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege durch die Gemeinde berechnen sich auf Basis der Grundstücksfrontlänge, also der Grundstücksseite an der gereinigten Straße. Bei Eckgrundstücken werden folglich mehrere Grundstücksfrontlängen summiert.

Straßenreinigung0,95 € pro Meter
Winterwartung Kategorie A1,75 € pro Meter
Winterwartung Kategorie B1,30 € pro Meter

Kategorie A bezeichnet Hauptverkehrsstraßen, die bei Glättebildung bevorzugt geräumt und gestreut werden. Kategorie B umfasst Straßen und Wege mit besonderer Verkehrsbedeutung (etwa Wohnsammelstraßen), die nach den Hauptverkehrsstraßen geräumt und gestreut werden.

Die Winterwartung betrifft dabei lediglich die Fahrbahn und ggf. Radwege, nicht jedoch Fußwege/Bürgersteige. Hier sind bei Schnee und Glätte die Eigentümer bzw. Anwohner zur Wegesicherung verpflichtet.